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Bisher erschienene Bände

Band 19: Gut – Die Guillotinen und ihre Scharfrichter in der Schweiz

cover: SIGNA IVRIS – Band 19

 

Herausgeber:
Andreas Deutsch | Gernot Kocher |
Heiner Lück | Clausdieter Schotth

Franz Gut

Die Guillotinen und ihre Scharfrichter in der Schweiz

Hardcover, 111 Seiten
ISBN 978-3-941226-62-3
73,00 €



INHALTSVERZEICHNIS

Vorwort

I. Die Guillotinen

1. Die Todessstrafe in der Schweiz während des 19. und 20. Jahrhunderts
2. Die Todesstrafe und die Guillotine
3. Die Genfer Guillotine

Die Todesstrafen mit der Genfer Guillotine

Tabelle I. Todesstrafen oder Begnadigungen und die Genfer Guillotine 1814–1871

Die Genfer Guillotine als rechtshistorisches Kulturgut

4. Die Walliser Guillotine

Beschreibung der Walliser Guillotine

5. Die Zürcher Guillotine

Die beschwerliche Beschaffung der Guillotine und deren Unterhalt
Die Vorbereitungen zur ersten Hinrichtung mit dem Fallbeil
Der »Züriputsch« und die versuchte Abschaffung der Guillotine
Johannes Bücheler und seine Guillotine
Der schwierige Weg zur Anwendung der Maschine
Die Todesstrafen mit der Zürcher Guillotine

Tabelle II. Todesstrafen oder Begnadigungen und die Zürcher Guillotine 1836–1869

Das weitere Schicksal der Zürcher Guillotine

6. Die erste Luzerner Guillotine

Die Zerstörung der ersten Luzerner Guillotine

7. Die Schaffhauser Guillotine

Die Auslagerung der Guillotine nach Luzern und ihre Folgen

8. Die zweite Luzerner Guillotine

Die Todesstrafen mit der Schaffhauser und zweiten Luzerner Guillotine

Tabelle III. Todesstrafen oder Begnadigungen und die Schaffhauser Guillotine 1863–1904
Tabelle IV. Todesstrafen oder Begnadigungen und die zweite Luzerner Guillotine 1904–1941

Die zweite Luzerner Guillotine als rechtshistorisches Kulturgut

II. Die Scharfrichter

1. Das lokale Scharfrichtergewerbe im Wandel der Neuzeit

Die Scharfrichter in Genf
Die Scharfrichter in Zürich
Die Scharfrichter in Luzern
Die Scharfrichter in Schaffhausen

2. Die letzten Scharfrichter in der Schweiz

3. Die letzten Scharfrichter der Familie Mengis von Rheinfelden AG

Franz Josef (1770–1851) Vater
Franz Josef (1801–1872) Sohn
Jakob (1807–1871)
Jakob Theodor (1839–1918)
Theodor (1881–1958)

4. Die letzten und nichtberufsmäßigen Scharfrichte

5. Die letzten in den Schweizer Kantonen vollzogenen Todesstrafen

Tabelle V. Die letzten Todesstrafen in der Schweiz 1817–1940

Abbildungen

Verzeichnis der Abkürzungen, Quellenstandorte, Literatur und Abbildungen
– Literatur
– Abbildungen, Herkunft

Bisher erschienene Bände

 

 

Band 18: Sammelband

cover: SIGNA IVRIS – Band 18

 

Herausgeber:
Andreas Deutsch | Gernot Kocher |
Heiner Lück | Clausdieter Schott

Beiträge zur Rechtsikonographie, Rechtsarchäologie und Rechtlichen Volkskunde

Hardcover, 350 Seiten
ISBN 978-3-941226-57-9
98,00 €



VORWORT

Band 18 von SIGNA IVRIS erscheint unter besonderen Bedingungen. Die Pandemie bestimmt den Alltag aller, auch den unserer Autor/inn/en und Herausgeber. Dessen ungeachtet konnten 12 Beiträge aus der Schweiz, aus Österreich und aus Deutschland eingeworben und für den Druck zusammengestellt werden. Dafür ist den Autor/inn/en sehr zu danken. Nur so kann unsere Reihe weiter gedeihen. Die Inhalte der im vorliegenden Band vereinten Beiträge reichen von (rechts-) sprachlichen Aspekten (Schott, Garovi) über Symbole im universitären Bereich (Lingelbach, Brauneder) bis hin zur Nutzung eines Prangers im Nationalsozialismus (Teumer). Von grundsätzlicher Bedeutung für die von unserer Reihe repräsentierten Disziplinen sind die Beiträge zur Rechtsikonographie (Kocher) und zum Rechtsritual (Bühler). Dem Juristen Justin Gobler sind zwei Beiträge gewidmet (Deutsch, Frohne). Die Vorstellung von Quellen zu dem in der Frühen Neuzeit allgegenwärtigen Zutrinken und der damit verbundenen Zusammenhänge (Graff) bereichert das Spektrum des Bandes. Schließlich hat eine mikrohistorische Studie zu einem speziellen Gericht, das sich durch ein reichhaltiges Gerichtsmahl auszeichnete, Aufnahme gefunden (Lück). Einige Beiträge beruhen auf Vorträgen, die auf der Internationalen Rechtsikonographie-Tagung in Poznań/Posen (Polen), 20.–23. Juni 2019, (Brauneder, Kocher, Lingelbach) bzw. auf der Tagung der Internationalen Gesellschaft für Rechtliche Volkskunde in St. Pölten (Österreich), 31. Mai – 2. Juni 2019, (Schott über »Churfürsten«) gehalten worden sind.

Unserem Verleger, Herrn Peter Junkermann (Halle/S.), sei an dieser Stelle für seinen wie immer zuverlässigen Einsatz gedankt.

Graz / Halle a. d. Saale / Heidelberg / Zumikon im März 2021

 

 

Band 17: Registerband

cover: SIGNA IVRIS – Band 17

 

Herausgeber:
Andreas Deutsch | Gernot Kocher |
Heiner Lück | Clausdieter Schott

Franz Gut

Registerband

der Forschungen zur Rechtsarchäologie und Rechtlichen Volkskunde sowie SIGNA IVRIS

zu 40 Jahren Rechts- und Kulturgeschichte in 40 Bänden, mit 378 Beiträgen der Rechtlichen Volkskunde, der Rechtsarchäologie und der Rechtsikonographie

Hardcover, 176 Seiten
ISBN 978-3-941226-56-2
85,00 €



VORWORT und Benutzungshinweise

Von 1978 bis 2007 wurden 24 Bände der Reihe »Forschungen zur Rechtsarchäologie und Rechtlichen Volkskunde« publiziert. Von 2008 bis 2018 folgten weitere 16 Bände der Reihe »SIGNA IVRIS«. Damit sind 40 Bände in 40 Jahren erschienen. Herausgeber der »Forschungen …« war der an der Universität in Freiburg im Uechtland wirkende Dozent, Professor Dr. iur. Louis Carlen, der die Forschungsreihe auch mit zahlreichen wissenschaftlichen Beiträgen förderte. Für die nachfolgende Reihe »SIGNA IVRIS« zeichnen die Herausgeber und Dozenten, Professor Dr. iur. Dr. h. c. Gernot Kocher an der Karl-Franzens-Universität in Graz, Professor Dr. iur. Heiner Lück an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Halle an der Saale, Professor Dr. iur. Clausdieter Schott an der Universität in Zürich und der später dazugekommene Professor Dr. iur. Andreas Deutsch, Leiter des Deutschen Rechtswörterbuches an der Heidelberger Akademie der Wissenschaften. Auch diese Herren haben mit zahlreichen Beiträgen die Bände bereichert. Das bereits 40-jährige Werk besteht nun aus 378 Beiträgen von 178 Verfassern und Verfasserinnen, es umfasst mehr als 9000 Druckseiten mit über 2900 Abbildungen. Zweifellos verdient eine derartige wissenschaftliche Forschungsarbeit durch detaillierte Register erschlossen zu werden.

Die Schriftenreihe »Forschungen zur Rechtsarchäologie und Rechtlichen Volkskunde« entstand 1978. Sie bildete ein langersehntes Anliegen der 1962 gegründeten »Rechtlichen Abteilung der Schweizerischen Gesellschaft für Volkskunde«. Die Tagungen dieser Abteilung und der nachfolgenden Gesellschaft leitete 1974 bis 1995 Professor Dr. Louis Carlen, damals bis 1994 Ordinarius für Rechtsgeschichte, Kirchen-, Staatskirchen- und Notariatsrecht an der Universität Freiburg im Uechtland. Das Werk gedieh, zahlreiche Beiträge erschienen. Es handelte sich teilweise um Schriftfassungen der Vorträge, welche an den Jahrestagungen der Gesellschaft gehalten wurden, teilweise um reine Aufsätze für diese Schriftenreihe. Die Beiträge stiessen auf reges Interesse und ein wissenschaftliches Fachpublikum. Es folgte 1986 an der Salzburger Tagung die Gründung der »Internationalen Gesellschaft für Rechtliche Volkskunde«. Zwei Jahre später berichtete Louis Carlen im Vorwort der Schriftenreihe: »Neben der jeweiligen Einleitung des Herausgebers sind in den zehn Bänden 91 Beiträge erschienen, von denen, grob gesehen, 46 die Rechtsarchäologie, 40 die Rechtliche Volkskunde und Rechtssymbolforschung und 5 die Rechtssprache betreffen, wobei aber stets auch Überschneidungen bestehen. Die Mitarbeiter, denen wir für ihre Treue danken, stammen aus Dänemark, Deutschland, Italien, den Niederlanden, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien und der Schweiz. Es ist also gelungen, einen internationalen Mitarbeiterstab zu schaffen und damit das Gespräch über die Grenzen hinweg in Gang zu setzen und zu beleben. Das ist menschlich und sachlich nicht unbedeutend. Wir waren bestrebt, neben den anerkannten, etablierten Wissenschaftlern auch junge Forscher zum Wort kommen zu lassen und ihnen ein wissenschaftliches Podium zu bieten«.

Als Ergänzung zur »Internationalen Gesellschaft für Rechtliche Volkskunde«, entstand 1988 auf Initiative von Prof. Dr. Gernot Kocher, Graz und Prof. Dr. Clausdieter Schott, Zürich, der »Arbeitskreis für Rechtsikonographie«, der bald zur »Internationalen Rechtsikonographie-Konferenz« heranwuchs und im Zweijahres-Rhythmus tagt. Aus der Erkenntnis heraus, dass die Visualisierung des Rechts zunehmend an Bedeutung gewinnt, bildete sich die Forschungsdisziplin der »Rechtsikonographie«. Somit bestehen drei in enger Beziehung verbundene Forschungsdisziplinen. Sie untersuchen auf Grund der schriftlichen, gegenständlichen und bildlichen Quellen die historischen Erscheinungsformen der Rechtsanwendung und leisten damit einen wichtigen Beitrag an die Rechts- und Kulturgeschichte.

Im Laufe der Jahre änderten sich die Herausgeberschaft, der Verlag und das Erscheinungsbild der Publikationsreihe. Nachdem 2007 der 24. und letzte Band der »Forschungen zur Rechtsarchäologie und Rechtlichen Volkskunde« erschienen war, starteten 2008 die Professoren Kocher, Lück und Schott als neue Herausgeber, die Nachfolgereihe »SIGNA IVRIS«. Diese veröffentlichte bis 2018 bereits 16 Bände. Inhaltlich bildet sie die Fortsetzung ihrer Vorgängerin. Äusserlich aber sind einige Unterschiede zu erkennen. Es änderte sich die Umschlagfarbe und das Schriftbild. Neben den bisherigen Schwarz-weiss-Illustrationen erscheinen nun etliche farbig und der Einband erfuhr eine Verbesserung.

Als neuester Beitrag entstand in neunmonatiger Arbeit ein Registerband, der als benutzerfreundliches Hilfsmittel den Zugang zu den beiden Forschungsreihen erleichtert.

 

 

Band 16: Sammelband

cover: SIGNA IVRIS – Band 16

 

Herausgeber:
Andreas Deutsch | Gernot Kocher |
Heiner Lück | Clausdieter Schott

Beiträge zur Rechtsikonographie, Rechtsarchäologie und Rechtlichen Volkskunde

Hardcover, 348 Seiten
ISBN 978-3-941226-49-4
89,00 €



VORWORT

Mit dem vorliegenden Band erfährt der Kreis der Herausgeber mit Prof. Dr.Andreas Deutsch eine Erweiterung. Deutsch ist Leiter der Forschungsstelle Deutsches Rechtswörterbuch an der Heidelberger Akademie der Wissenschaften und Honorarprofessor der Juristischen Fakultät Heidelberg. Er ist durch zahlreiche einschlägige Publikationen bestens ausgewiesen und ein Gewinn für die Herausgeberschaft. »SIGNA IVRIS« ist eine Reihe und kein Periodicum, sodass das Erscheinen der einzelnen Bände sich nach dem Vorrat an geeigneten Manuskripten richtet. Der vorliegende Band enthält zwölf Beiträge mit verschiedenen Schwerpunkten.

Zum Forschungsgegenstand und Selbstverständnis der Rechtlichen Volkskunde äußern sich Konrad Köstlin »Karls-S. Kramer und seine Rechtliche Volkskunde« sowie Michele Luminati »Die Rechtliche Volkskunde: Eine Disziplin mit Zukunft?«. Ein sozialgeschichtliches Thema behandelt Dominik Gerd Sieber mit dem Thema »Das unehrliche Begräbnis im späten Mittelalter und in der Frühen Neuzeit«. In die Innerschweiz führt der Beitrag von Angelo Garovi »Das Weisse Buch von Sarnen: Kanzleibuch und Chronik – mit der Tellsgeschichte«. Eingebettet in die Regionalgeschichte wird die heroische Legende von Tell als Rezeption dänischer Historiographie und deren Nachhall in der Weltliteratur dargestellt.

Das klassische Feld der Rechtsarchäologie beschlägt der Beitrag von Gisela Wilbertz »Das Schwert des Scharfrichters Hans Prum in der Dresdner Rüstkammer«. Prum war Scharfrichter in Utrecht und amtierte 1619 bei der Enthauptung des Johan van Barnevelt in Den Hag. Das über verschlungene Wege nach Dresden gelangte Richtschwert könnte bei dieser Enthauptung zum Einsatz gekommen sein. Der Rechtsarchäologie, aber nicht nur dieser, lassen sich die bilderreichen Ausführungen von Barbara Dölemeyer zuordnen: »Was hat der Narr am Rathaus zu suchen? – Abweisezeichen und Zigeunertafeln zur Abwehr unerwünschter Besucher«. Ebenfalls Rechtsarchäologie, Symbolik, Volkskunde und Ikonographie übergreifend behandelt Gernot Kocher »Die Kette im Recht – eine Funktionsanalyse«.

Die meisten Abhandlungen betreffen in Text und Bild rechtsikonographische Themen. Andreas Deutschs Beitrag »Das Rottweiler Hofgericht im Spiegel seiner bildlichen Darstellungen« zeichnet die Geschichte dieses überregionalen Kaiserlichen Gerichts nach und präsentiert dessen ikonographische Hinterlassenschaft. »Das Schiff als Rechtssymbol für Staat, Reich Stadtregiment und Kirche« ist die weitgespannte Thematik, der sich die Studie von Wolfgang Sellert widmet. Wie sich bei grundsätzlich gleichbleibendem Text die Optik bezüglich der Autorität ändern kann, zeigt anhand von Drucken der Engelberger Klosterbibliothek Rolf De Kegels Untersuchung »Von Gratians Schreibstube zum päpstlichen Konsistorium«. Ein bislang weitgehend unerforschtes Gebiet nimmt sich Dieter Pötschke mit dem Thema »›Graffiti‹ in mittelalterlichen Handschriften« vor. Es handelt sich dabei um nachträgliche Illustrationen seriöser und unseriöser Art, für welche Pötschke eine erste Gruppierung versucht. In einem Brückenschlag von der Antike bis in die Moderne verfolgt Luise Jachmann in ihrem Aufsatz »›Das Europa? – die Europa‹ – Die Allegorese des Europabegriffs von der Antike bis zur Gegenwart« die bildlichen Spuren des Themas und ergänzt diese durch entsprechende nationale Phänomene.

Die überwiegende Zahl der Beiträge ist aus Referaten von Tagungen hervorgegangen. Es sind dies die Tagungen der »Internationalen Gesellschaft für Rechtliche Volkskunde« vom 6. bis 8. Mai 2016 in Bruck an der Mur (Referate Köstlin, Kocher), vom 26. bis 28. Mai 2017 in Rottenburg am Neckar (Referate Garovi, Sieber), vom 11. bis 13. Mai 2018 in Engelberg, Kanton Obwalden (Referate Luminati, De Kegel), ferner die »Internationale Rechtsikonographie-Konferenz« am 22./23. Juni 2017 in Zürich (Referate Deutsch, Dölemeyer, Sellert, Pötschke). Der Beitrag von Luise Jachmann war Gegenstand eines Referats im Rahmen eines Seminars an der Universität Halle-Wittenberg im Jahre 2015.

Die Reihe ist für die Druckkosten auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Wie schon in der Vergangenheit wurde auch für diesen Band von ungenannt bleibender Seite Beihilfe geleistet. Für Druckkostenzuschüsse sei insbesondere der Stiftung für Volkskundeforschung in der Schweiz sowie Herrn Prof. Dr. Andreas Thier, Lehrstuhl für Rechtsgeschichte an der Universität Zürich, gedankt.

Graz / Halle a. d. Saale / Heidelberg / Zumikon im November 2018

 

 

Band 15: Sammelband

cover: SIGNA IVRIS – Band 15

 

Herausgeber:
Gernot Kocher | Heiner Lück |
Clausdieter Schott

Beiträge zur Rechtsikonographie, Rechtsarchäologie und Rechtlichen Volkskunde

Hardcover, 419 Seiten
ISBN 978-3-941226-39-5
93,00 €



INHALTSVERZEICHNIS

Wilhelm Brauneder
Maria Theresia: Beschützerin des Rechts

Andreas Deutsch
Von der Schlange am Rathaus (Rechts-)ikonographische Beobachtungen zur Darstellung von Schlangen in und an Rathäusern

Barbara Dölemeyer
Weg und Grenze: Zur Markierung von Rechtsräumen

Clausdieter Schott
Der zerbrochene Krug – Die Bildvorlage für Heinrich von Kleists Lustspiel

Dietlinde Munzel-Everling
Die Darstellung der Seele ausgehend von Illustrationen der Sachsenspiegel-Bilderhandschriften

Dieter Pötschke
Van den gemenen Landtwegen im Land Ruigen – Die älteste Landwegeverordnung des Fürstentums Rügen aus dem Jahre 1522

Herbert Schempf
Von Prag nach La Réunion. Die merkwürdige Reise des Heiligen Expeditus

Pierre Friedrich
Die Reiterstatuette aus dem Dom zu Metz als Bildfahrzeug der Reichsidee.

Franz Gut
Schwiderus Schriber (1574–1639), seine Dienste und Erlebnisse als oberster Stadtknecht von Winterthur (1604–1625)

Hans Hattenhauer †
Das kaiserliche Oktogon

Mike Bacher
Die Gletscher des Berner Oberlandes in Recht und Sage

Wilhelm Brauneder
Von der Hinweistafel zum internationalen Verkehrszeichen

Dietlinde Munzel-Everling
der rechter sal syn eyn grimmender lewe
Der Löwe als Rechtssymbol – Eine Studie

Autoren- und Herausgeberverzeichnis

 

 

Band 14: Lück (Hg.) – Von Sachsen-Anhalt in die Welt
Der Sachsenspiegel als europäische Rechtsquelle

cover: SIGNA IVRIS – Band 14

 

Heiner Lück (Hg.)

Von Sachsen-Anhalt
in die Welt

Der Sachsenspiegel
als europäische Rechtsquelle

Hardcover, 259 Seiten
ISBN 978-3-941226-36-4
78,00 €




INHALTSVERZEICHNIS

Dan Sato
Der Sachsenspiegel in der japanischen Forschung

Jiři Šouša
Zu einigen Aspekten des Magdeburg-Leitmeritzer Rechts in Böhmen

Andrzej Gulczyński
Rechtsikonographische Aspekte alter polnischer Sachsenspiegeldrucke

Jolanta Karpavičienė
Der Sachsenspiegel in Litauen

Dirk Heirbaut
Am Anfang war das Lehnrecht!
Eike von Repgow als Lehnrechtsspezialist und die Entstehungsgeschichte des Sachsenspiegels

Alexander Rogatschewski
Zur Geschichte des Magdeburger Rechts und der städtischen Selbstverwaltung in Russland.
Die Stadt Belyj (17.–18. Jh.)

Mikola Kobylec’ky
Der Sachsenspiegel und seine Anwendung in der Ukraine

Ignacio Czeguhn
Rechtsbücher in Spanien

Dirk Moldt
Sächsisch-magdedurgisches Recht bei den Siebenbürger Sachsen

Autoren- und Herausgeberverzeichnis

 

 

Band 13: Sammelband

cover: SIGNA IVRIS – Band 13

 

Herausgeber:
Gernot Kocher | Heiner Lück |
Clausdieter Schott

Beiträge zur Rechtsikonographie,
Rechtsarchäologie und
Rechtlichen Volkskunde

Hardcover, 352 Seiten
ISBN 978-3-941226-32-6
78,00 €

— derzeit nicht lieferbar —

INHALTSVERZEICHNIS

Vorwort

Mike Bacher
Magische Vorstellungen zu Beginn der Restaurationsepoche am Beispiel des Hochtals Engelberg

Mike Bacher
Die verzauberte Jungfrau in dem sogenannten Jungfrauen Loch im Galtiberg zu Engelberg

Andreas Deutsch
Die Konstanzer Scheibe – Vom Rätsel um ein legendäres Folterinstrument

Barbara Dölemeyer
Verkehrsregeln und Bußgeldkataloge in Stein gemeißelt

Georges Martyn
Legal iconography in a devotional triptych – The Eight Beatitudes (Anonymous, Ghent, 16th century)

Hans Hermann Meyer
Willigmod – Das entgeltbegleitende Halbgeschenk bei Immobiliengeschäften der frühen Neuzeit im Territorium der Stadt Bremen

Udo Münnich
Grenzziehung und Grenzmarkierungen vom Ausgang des Mittelalters bis zum 20. Jahrhundert am Beispiel des anhaltischen Harzes

Dieter Pötschke
Der Erfurter Römer auf dem Fischmarkt – vom Hl. Martin zum Roland

Joachim Schäfer
Otto Gönnenwein als wissenschaftlicher Leiter des Deutschen Rechtswörterbuchs 1949 bis 1963

Herbert Schempf
Zur Ikonographie des Hl. Ivo

Clausdieter Schott
»Bürger und Bauer scheidet nichts als ein Zaun und eine Mauer« – Studie zu einem Rechtssprichwort

Gisela Wilbertz
Scharfrichter in der Vormoderne – Mit Beispielen aus Alltag und Lebenswelt in der Stadt Erfurt

Frank Zeiler
Visuelle Rechtsverteidigung im Nordamerikakonflikt: Ein Beitrag zur Rezeption der englischen Freiheits- und Verfassungssymbolik in nordamerikanischen Druckgraphiken der Jahre 1765–1783

Autorenverzeichnis

 

 

Band 12: Sammelband

cover: SIGNA IVRIS – Band 12

 

Herausgeber:
Gernot Kocher | Heiner Lück |
Clausdieter Schott

Beiträge zur Rechtsikonographie,
Rechtsarchäologie und
Rechtlichen Volkskunde

Hardcover, 239 Seiten
ISBN 978-3-941226-29-6
78,00 €

INHALTSVERZEICHNIS

Vorwort

Jost Auler
Piktogramme von Galgen und Rad auf einem frühneuzeitlichen
Bleigeschoss aus Ostwürttemberg

Wernfried Fieber und Reinhard Schmitt
Rechtsarchäologische Denkmale in Sachsen-Anhalt:
Ein Rück- und Ausblick nach zwanzig Jahren

Hans-Rudolf Hagemann
Zum alten Basler Ehegüter- und Erbrecht: die Stadt der Frauen –
die Landschaft der Männer

Hans Hattenhauer
Über den Kaisersaal von Zvolen/Altsohl

Winfried Klein
Vom Wählen auf und mit Stimmzetteln in Deutschland und
andernorts

Claudia Lydorf
Sonne, Mond und Sterne
Beobachtungen zu westeuropäischen Herrschersiegeln um 1200

Leander Petzoldt
Natürliche und übernatürliche Strafen.
Populäre Rechtsauffassungen und ihr Niederschlag in der
Volkserzählung.

Reinhard Selinger
Die Todesstrafe bei den Kelten in der Antike

Herbert Schempf
Christus vor Pilatus, Kaiphas und dem Hohen Rat.
Ein Bildtypus wandert durch Europa

Autorenverzeichnis

 

 

Band 11: Sammelband

cover: SIGNA IVRIS – Band 11

 

Herausgeber:
Gernot Kocher | Heiner Lück |
Clausdieter Schott

Beiträge zur Rechtsikonographie,
Rechtsarchäologie und
Rechtlichen Volkskunde

Hardcover, 311 Seiten
ISBN 978-3-941226-28-9
78,00 €

INHALTSVERZEICHNIS

Vorwort

Wolfgang Schild
Michael Triegels »Allegorie der guten Regierung« (2000)

Clausdieter Schott
Kaiser – Reich – Kirche – Eidgenossen.
Kaiser Sigismund in der Berner Tschachtlan-Chronik

Andreas Deutsch
Von Friedensverträgen und Vaterschaftsfragen.
Zum rechtshistorischen Bildprogramm auf Schwäbisch Haller
Schützenscheiben

Theodor Bühler
Das Kohlenberggericht in Basel

Andreas Wacke
Non est sine iudice iudex.
Der Tod als Richter über dem Richter und die Nichtachtung des Ansehens
der Person

Barbara Dölemeyer
Die Schlüssel von Lyon – Siegeszeichen und Rechtssymbole

Stephan Altensleben
Versuch dein Heil, häng Kübel und Seil –
Rechtsbrauch, Rechtssymbol und Rechtsdenkmal im alten Mühlen-,
Berg- und Hüttenwesen

Wilhelm Brauneder
Die Symbolik der verfassungsmässigen Berufsstände 1934–1938

Herbert Schempf
Wer mehr Zeugen hat, behält
Rechtsikonographische Anmerkungen zu einem Rechtssprichwort

Dietlinde Munzel-Everling
Die Besonderheiten der Heidelberger Bilderhandschrift des
Sachsenspiegels

Autorenverzeichnis

 

 

Band 10: Gulczyński (HG.) – Rechtsikonographie geistlicher und weltlicher Macht

cover: SIGNA IVRIS – Band 3

 

Andrzej Gulczyński (HG.)

Rechtsikonographie geistlicher und weltlicher Macht

Hardcover, 313 Seiten
ISBN 978-3-941226-23-4
78,00 €

VORWORT

Der vorliegende Band SIGNA IVRIS enthält Vorträge, die während der 11. Internationalen Rechtsikonographie-Konferenz vom 4. bis 7. Juni 2009 in Posen gehalten wurden. Veranstalter war diesmal die Juristische Fakultät der Adam-Mickiewicz-Universität zu Posen (Wydział Prawa i Administracji Uniwersytetu im. Adama Mickiewicza w Poznaniu).

Das Thema der Tagung »Rechtsikonographie geistlicher und weltlicher Macht« wurde nicht zufällig gewählt: Poznań (Posen) und das in der Nähe liegende Gniezno (Gnesen) waren in der Vergangenheit Hauptstädte von Polen, beiden kommt bei der Einführung des Christentums zentrale Bedeutung zu und beide Städte sind bis heute Sitz von Erzbischöfen. Im Posener Dom wurden die ersten polnischen Herrscher bestattet, in Gnesen werden die Reliquien des Heiligen Adalbert verehrt. Die berühmten Bronzetüren des Gnesener Domes zeigen nicht nur Szenen aus dem Leben des heiligen Adalbert, sondern laden darüber hinaus zu rechtsikonographischen Reflexionen ein, insbesondere auch zur Thematik Staat und Kirche.

Grundgedanke der Tagung war es, die Beziehungen zwischen weltlicher und geistlicher Macht sowohl im Vortragsraum als auch an den genannten Örtlichkeiten selbst erfahrbar zu machen. Die Referenten aus Deutschland, Japan, Litauen, Österreich, Polen, Schweiz, Spanien und Tschechien haben das Tagungsthema aus verschiedenen Perspektiven behandelt. Bisweilen bildete die Verbindung oder Überlagerung, bisweilen die Trennung beider Mächte bzw. Vorstellungsbereiche den Schwerpunkt. Im Zentrum stand aber jeweils die bildliche Darstellung, sei es als Anknüpfungspunkt, sei es als Gegenstand rechtshistorischer Analyse. Die Tagung war Prof. Dr. Witold Maisel, ehemals Ordinarius für Rechtsgeschichte an der Universität Poznań, gewidmet. Maisel ist über seine rechts- und stadtgeschichtlichen Forschungen als Begründer der polnischen Rechtsarchäologie hervorgetreten und hat nicht zuletzt durch sein Werk »Rechtsarchäologie Europas« (1992) internationale Anerkennung erlangt. Mit allen Örtlichkeiten, an denen die Tagung durchgeführt wurde, d.h. Universitätsgebäude, Rathaus, Dom und Dominsel, hat er sich in langjährigen Forschungen befasst.

Der vorliegende Band wird eingeleitet mit dem Eröffnungsvortrag der Dekanin der Historischen Fakultät in Poznań, Prof. Dr. Hanna Kóčka-Krenz, die maßgeblich an den archäologischen Untersuchungen auf der Dominsel in Posen beteiligt ist. Diese Insel war seit der Gründung des polnischen Staats Sitz der polnischen Herrscher wie auch des Bischofs. Die weiteren Aufsätze behandeln sodann unterschiedliche Fragestellungen des Zusammenhangs von weltlicher und geistlicher Macht. Sie sind grundsätzlich chronologisch geordnet, wobei der jeweils zeitliche Schwerpunkt ausschlaggebend war. Den Abschluss des Bandes bildet ein Aufsatz, der sich übergreifend mit dem Tagungsort befasst. Um die heutige Bedeutung der Beziehungen zwischen beiden Mächten hervorzuheben, haben Stadtpräsident Ryszard Grobelny, Erzbischof Stanisław Gądecki und die Botschafterin beim Heiligen Stuhl Hanna Suchocka, die Schirmherrschaft über die Tagung übernommen. Die Tagung konnte mit der Unterstützung der PKO Bank Polski, der Anwaltskanzlei »Kancelaria Adwokatów i Radców Prawnych Majchrzak, Szafrańska i Partnerzy«, der Stadt Poznań und der Juristischen Fakultät der Adam-Mickiewicz-Universität durchgeführt werden. Allen diesen Personen und Institutionen, auch dem Dekan der Fakultät Prof. Dr. Tomasz Sokołowski, sei hier ein besonderer Dank ausgesprochen.

Andrzej Gulczyński

 

inhaltsverzeichnis

Vorwort
Abkürzungsverzeichnis / List of abbreviations

Hanna Kóčka-Krenz
Early Medieval Poznań – the Centre of Sacral and Secular Authority

Annelies Amberger
Lilienkrone, Purpur und Ring. Die Insignien des König Herodes und die Grabbeigaben Kaiser Heinrichs IV.

Jacek Wiewiorowski
Insignia of Roman Vicars of Dioceses as Representatives of divine Emperors

Theodor Bühler
Die Entgegennahme des Dekalogs und dessen Verkündung durch Moses, illustriert in der karolingischen Bibel von Moutier-Grandval

Herbert Schempf
Rechtslegenden zur kirchlichen Macht: Die Zeugen aus dem Jenseits

István Szászdi León-Borja
Three Engravings as Witness of Ideological Change Regarding the Church and the Monarchy in Modern Spain

Andreas Deutsch
»Das Römisch kaißertumb allain von Gott herkompt«. Zur Darstellung irdischer und himmlischer Macht im Laienspiegel von 1509

Karolína Adamová, Petra Skřejpková
The Symbolism of Political Power at the Time of the Czech Monarchy of the Estates

Paweł Stróżyk
The Ducal Headgear of Archbishops of Gniezno

Gitana Zujienė
The Headsman’s Sword – a Symbol between sacrum and profanum

Thomas Olechowski
Die Lutherische Stadtkirche in Wien aus rechtshistorischer Sicht

Wolfgang Sellert
Geistliche und weltliche Gewalt im Spiegel eines Kupferstichs von 1714

Markus Steppan
Dorfgemeinschaft – Gemeinde. Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Jiro Rei Yashiki
Die Symbolik des japanischen Kaisers. Wiedervereinigung geistlicher und weltlicher Macht im Zuge der Modernisierung Japans

Wilhelm Brauneder
Staatspatrone und Verfassung

Andrzej Gulczyński
Weltliches im geistlichen Raum – Geistliches im weltlichen Raum. Visuelle Koexistenz der Mächte

Autorenverzeichnis / List of authors

 

Band 9: Bacher – Das Recht in den Sagen Obwaldens

cover: SIGNA IVRIS – Band 9

 

Mike Bacher

Das Recht in den Sagen Obwaldens

Softcover, 65 Seiten
ISBN 978-3-941226-24-1
19,80 €

zum Inhalt

«Das bergige Obwalden troff ja von Sagen und Mären. Jede Alpe hatte ihre Schauerlegende.»

Treffend verwies der Schriftsteller Heinrich Federer auf die vielen Sagen, welche sich um das Obwaldnerland ranken. Sagen stellen nicht bloss faszinierende Ecksteine der Erzählkunst dar, sondern verbinden über Generationen Erlebnisse, Vorstellungen und Betrachtungen an bestimmte Orte. Damit werden sie auch für die Wissenschaft zu einem fruchtbaren Forschungsfeld. Namentlich für das Recht können Sagen wichtige Anhaltspunkte zur Deutung von Rechtsnormen und Rechtsgewohnheiten liefern. In den Sagen manifestieren sich Rechtsvorstellungen, welche es der Rechtsgeschichte ermöglichen, über das rein schriftliche gefasste und überlieferte Recht hinaus zu blicken und den Sinn und die Hintergründe von Rechtsnormen zu verstehen.

Obschon die wissenschaftliche Erforschung von Sagen bereits vor zwei Jahrhunderten begann, fehlte bis anhin innerhalb der Urschweiz eine systematische Untersuchung über ihren Rechtsgehalt. «Das Recht in den Sagen Obwaldens» schliesst nun diese Forschungslücke. Akribisch untersucht der Autor die (zahlreich vorhandenen) rechtlichen Elemente in den Sagen und vergleicht diese Rechtsvorstellungen mit dem frühneuzeitlichen Obwaldner Landrecht. Dabei bezieht er nicht nur Rechtsquellen in seine Arbeit ein, sondern vergleicht auch Einflüsse aus anderen Gebieten. Dadurch treten die wechselseitigen Verhältnisse des Rechts im gesellschaftlichen Leben besonders prägnant hervor. Neben den eigentlichen Rechtsvorstellungen werden auch die Aspekte der Sagenentstehung und -entwicklung tiefgründig untersucht und dargestellt. Zugleich zeigt diese Arbeit auf, wie verschiedene geistesgeschichtliche Elemente über die Jahrhunderte hinweg bis heute in der Rechtssetzung und -sprechung eine Rolle spielen. So stellt dieses Werk für die Bedeutung des Rechtsverständnisses im Bereich des vormoderneren Rechts einen wichtigen Meilenstein innerhalb der Urschweizer Rechtsgeschichte dar.

 

Band 8: Rühl – Von Lust, Landgeschrei und Lutmäusen

cover: SIGNA IVRIS – Band 8

 

Ulrike Rühl

Von Lust, Landgeschrei
und Lutmäusen

Einblicke in Recht und Brauch vergangener Zeit

Softcover, 235 Seiten
ISBN 978-3-941226-21-0
39,80 €

VORWORT

Was sind Lutmäuse? Und was haben sie mit Lust und Landgeschrei zu tun? Die Lutmäuse des 16. Jahrhunderts haben als ordentlich angeklagte und verurteilte Feldschädlinge eine gewisse Berühmtheit erlangt. Dem öffentlichen Auftritt konnten sie vermutlich nichts abgewinnen, waren ihnen doch die menschlichen Rechtsrituale gleichgültig. Sie kannten weder das Gebot der Lust bei Eröffnung einer Gerichtssitzung noch das Landgeschrei, das ein besonderes Gerichtsverfahren einleitete. Dokumentiert findet man alle drei Wörter in Texten älteren Rechts, welche in einer groß angelegten Unternehmung nach juristisch relevanten Wörtern durchsucht wurden. Das Ergebnis der Sammel- und Deutungsarbeit liegt im Deutschen Rechtswörterbuch vor.

Deutsches Rechtswörterbuch – das unbekannte Wesen. Stolz präsentiert es sich im Internet. Aber wer kennt es? Von Fachleuten nur für Fachleute gemacht, so scheint es. Und doch könnte es ein Hausschatz sein, so wie es sich Jacob und Wilhelm Grimm bei ihrem großen Deutschen Wörterbuch vorgestellt hatten. Ein Schatz, in dem man am Feierabend stöbert, der einen unterhalten und belehren kann. Kaum ein anderes Wörterbuch eignet sich dazu in seiner Vielfalt, greift doch das Recht in alle Lebensbereiche und spiegelt sich in Dinglichkeit und eindrucksvollen Symbolen. Kaum ein anderes Wörterbuch sperrt sich aber auch so eigensinnig gegen willige Benutzer. Der Rechtshistoriker versteht die Sprachzeugnisse nicht, der Sprachwissenschaftler nicht die rechtlichen Bedeutungszusammenhänge. Der historisch interessierte Laie verliert sich im Dickicht der dialektalen Schreibweisen und der juristischen Fachausdrücke.

Und doch gründet sich das Deutsche Rechtswörterbuch auf einen Schatz von handfesten Rechtsbegriffen, die das Leben unserer Vorfahren bestimmt haben und die sich heute noch in unserer Alltagssprache und manchen Rechtsbräuchen niederschlagen.

Lebendig geblieben sind Sprichwörter wie Kauf bricht Miete [= ‘Der Erwerb des unbeschränkten Herrschaftsrechts über eine Sache ist ein stärkeres Recht als die Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt.’] oder Not leidet kein Gebot [= ‘Im Notfall ist man an kein Gesetz gebunden.’].

Infolge einer EU-Richtlinie hat in Deutschland das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz am 1.1.2002 Geltung erlangt, dennoch kann der altbekannte Pferdekauf per Handschlag auch künftig als gültiger Kaufvertrag gewertet werden. Im Deutschen Rechtswörterbuch ist Kaufabschluss mit Handschlag seit 1355 belegt.

Viele Schwierigkeiten bedingen sich durch die Anlage des Deutschen Rechtswörterbuchs, denn trotz des Namens ist beileibe nicht alles deutsch, was drinsteht. Ein unbefangener Leser wundert sich darüber, beispielsweise friesische und altenglische Belege zu finden. Was hat das mit Deutsch zu tun?

Die Idee zu diesem Wörterbuch und der Beginn der Belegsammlung sind dem 19. Jahrhundert zuzuschreiben, einer Zeit der Wörterbuchbegeisterung. Jacob Grimm hatte zwar große Kenntnisse im älteren Recht, sammelte Weistümer und Rechtsaltertümer, aber in das Deutsche Wörterbuch gingen hauptsächlich Belege aus literarischen Quellen ein. Wäre es nicht sinnvoll, für die Rechtssprache ein eigenes Wörterbuch zu schaffen? In den 90er Jahren wurde der Gedanke von sprachwissenschaftlicher wie juristischer Seite aufgegriffen und wenig später in die Tat umgesetzt. Welches Gebiet und welchen Zeitraum sollte es umfassen? 1897 legte eine Kommission das Konzept vor.

Vor allem Rechtshistoriker waren in dieser Kommission vertreten, und man dachte an einen vorwiegend juristischen Benutzerkreis. Das Beschreibungsgebiet des neuen Wörterbuchs nannte man ‘deutsch’. Jacob Grimm sah sich mit den Historikern des Deutschen Rechts in der Auslegung dieses Wortes im Gleichklang. Er schrieb im Vorwort zum ersten Band des Deutschen Wörterbuchs, der 1854 erschien: „man scheidet von der deutschen sprache zuvorderst sowol den alten gothischen stamm aus, als den nordischen oder scandinavischen, so dasz gleichwol die friesische, niederländische, altsächsische und angelsächsische noch der deutschen sprache in engerm sinn zufallen [...]” [p. XIV]. Dem wird heute kein Philologe zustimmen. So ist der Titel des Deutschen Rechtswörterbuchs selbst schon sprachwissenschaftlich Geschichte geworden.

Die Rechtshistoriker glaubten an eine ursprüngliche Einheit der ‘deutschen’ Stämme, an ein frühes gemeinsames Recht aller Stämme, die einen westgermanischen Dialekt sprachen. Später hätten sich selbstständige Entwicklungen abgezweigt. So sicher ist man sich heute nicht mehr, hält aber die überlieferten Rechte für zumindest verwandt und damit einen westgermanischen Rechtsraum für gegeben.

Es war klar, dass die ersten schriftlichen Zeugnisse aus den germanischen Stammesrechten aufgenommen werden sollten (zum Vergleich gelegentlich auch gotische und skandinavische Belege). Welches sollten aber die jüngsten Wörter sein? Im Großen und Ganzen ist die obere Zeitgrenze von 1750 eingehalten worden; die großen Gesetzeswerke an der Schwelle zur Moderne (beispielsweise das Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten von 1794) berücksichtigt man aber regelmäßig. Material zu bieten von etwa 500 bis 1800, in einem Raum, der ganz Mitteleuropa umfasst, ist eine Besonderheit des Deutschen Rechtswörterbuchs. Und einmalig ist bis heute der historische Kulturvergleich, die Zusammenschau der rechtlich bedeutsamen Zeugnisse unterschiedlicher westgermanischer Sprachen, auch wenn es inzwischen modernere Spezialwörterbücher zum Altenglischen, Altfriesischen oder Altniederländischen gibt.

Das Wörterbuch gliedert sich in Wortartikel; dennoch kommt es den Bedürfnissen seiner Benutzer nach Informationen zur Sache entgegen. Das Deutsche Rechtswörterbuch ist also ein Bedeutungswörterbuch mit enzyklopädischen Funktionen, auch hier eine Besonderheit. Trotz der Online-Fassung bleibt es schwierig, dem Allgemeinbenutzer die Belege zu vermitteln. Kenntnis der älteren Sprachzustände des Deutschen und seiner Verwandten kann man nicht voraussetzen. Einige Textherausgeber haben dankenswerterweise den altfriesischen und altenglischen Texten Übersetzungen beigefügt. Doch die meisten älteren Texte erschließen sich dem Leser nur langsam und unter Mühen. Als Fachwörterbuch kann das Deutsche Rechtswörterbuch eingehende Hilfen nicht bieten, ein so umfangreiches Werk wäre schlicht nicht zu verkaufen. Auch so gibt es genügend Schwierigkeiten, die Publikation zu finanzieren.

Es ist Anliegen dieses Buches, die kulturhistorischen Schätze des Deutschen Rechtswörterbuchs in Auswahl zu zeigen und Lust darauf zu machen, in die Online- und Druckfassung hineinzuschauen, um sich genauer zu informieren, wie das Alltagsleben unserer Vorfahren in rechtlicher Hinsicht aussah, was sie unternahmen, wenn ihre Ernte bedroht war, wie sie mit Beleidigungen umgingen, wie sie heirateten, um nur einiges zu nennen.

Nicht einzelne Wortartikel sollen vorgestellt werden, sondern aussagekräftige Belege zu unterschiedlichen Themen quer zur Artikelarbeit. Rechtliche Entwicklungen lassen sich auf diese Weise kaum nachzeichnen, das ist auch nicht das Ziel.

Das Verstehen und Anfertigen von Schriftstücken war bis in die Neuzeit hinein nur einer kleinen Schicht vorbehalten. Wer nicht lesen und schreiben konnte, brauchte andere Merkhilfen: Kerbhölzer bei der Rechnungslegung oder Ohrzupfen bei einem Vertragsabschluss. Das Rechtsleben war stark in Formen gebunden und ritualisiert. Es kam auf das 'richtige' Sprechen vor Gericht an, wollte man sein Anliegen nicht von vornherein gefährden, auf die geforderten Gebärden und Handlungen. Die Gesetze der Franken beispielsweise sind in Latein aufgezeichnet, doch die wichtigen Freilassungsformeln setzte man in der Volkssprache hinzu, damit nichts falsch gemacht wurde:

mallobergo maltho thi atomeo theo [= ‘in der Gerichtssprache: Ich sage, ich lasse dich frei, Knecht.’ 507/11 PLSal.(MGH.) 97].

In einer weitgehend landwirtschaftlich geprägten Welt wurden viele symbolhafte Handlungen mit Gegenständen des bäuerlichen Alltags vollzogen: die Überstellung eines Missetäters an der Grenze mit einem Faden als Fessel; der erfolgreiche Gang hinter einem Pflug als Beweis für den Vollbesitz der körperlichen Kräfte; das Überreichen eines Messers als Bestätigung eines Eheversprechens. Die Bildhaftigkeit der älteren Rechtssprache zeigt sich auch in Paarformeln wie hold und treu, Kraft und Macht. Vor allem solche in Reimform haben sich bis in unsere Zeit gehalten: Dach und Fach, Sack und Pack, Bausch und Bogen, Kind und Kegel, Nacht und Nebel. Einen kleinen Eindruck von der Buntheit der Rechtssprache und des Rechtslebens der vielen Regionen möchte dieses Buch vermitteln.

Das Material speist sich zum größten Teil aus dem Deutschen Rechtswörterbuch. Benutzt werden auch die dort festgelegten Siglen, weshalb auf das Quellenverzeichnis verwiesen werden darf. Die Belege allerdings sind teilweise abweichend zitiert. Generell wird Kleinschreibung eingehalten. Auslassungen sind mit drei Punkten in eckigen Klammern gekennzeichnet. Erläuterungen stehen ebenfalls in eckigen Klammern: die hochdeutsche Entsprechung eines Wortes ohne Anführungszeichen, eine Übersetzung in Anführungszeichen. Die in den Editionen angebotene Übersetzung altenglischer und altfriesischer Texte wurde gern benutzt, die Übertragung der Sachsenspiegelbelege stammt aus Schmidt-Wiegand/Schott 1984. Hinweise auf wichtige Artikel im Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte (HRG.) sollen sachlich ergänzen.

Machen wir uns also auf in ein kleines Abenteuer. Auch das ist ein Rechtswort, was man zunächst nicht vermuten möchte. Aber nicht ‘Gefahr, Risiko, Kosten’ sollen uns erwarten, auch nicht ‘allerlei Jahrmarktware, Zufallskauf, Ausschussware’, sondern das Wagnis, sich auf die Gedanken und die Sprache unserer Vorfahren einzulassen. Mitunter sind sie sie gar nicht so weit entfernt, wie man gemeint hätte.

 

Band 7: Sammelband

cover: SIGNA IVRIS – Band 7

 

Herausgeber:
Gernot Kocher | Heiner Lück |
Clausdieter Schott

Beiträge zur Rechtsikonographie,
Rechtsarchäologie und
Rechtlichen Volkskunde

Softcover, 221 Seiten
ISBN 978-3-941226-18-0
42,80 €

VORWORT

Die neue Reihe SIGNA IVRIS hat nun den siebten Band erreicht. Diese symbolträchtige Zahl ist überwiegend positiv besetzt, sodass sie auch für den noch jungen Erfolg von SIGNA IVRIS und eine aussichtsreiche Zukunft stehen sollte.

Der vorliegende Band vereint wiederum sehr interessante Beiträge. Klaus-Peter Schroeder stellt die „Rechtliche Volkskunde“ an der Universität Heidelberg im frühen 20. Jh. vor. Clausdieter Schott behandelt den heiligen Ivo Hélory als Schutzpatron der Freiburger Juristenfakultät. Ein Gemälde von Peter Paul Rubens über die gute und glückliche Regierung konnotiert und interpretiert Mathias Schmoeckel. Herbert Schempf beschäftigt sich mit dem Legendenbild um die Patrona Causarum Desperatarum.

Wilhelm Brauneder setzt seine Forschungen zur Staatssymbolik mit einer Betrachtung zu monarchischen Symbolen in republikanischen Staaten fort. Hans-Peter Schifferle zeigt anhand der Wörter „Nachwähr“, „Viehwährschaft“ u. a. rechtsgeschichtliche Aspekte dieser Wortfamilie auf. Der Rechtsgeschichte der Piraterie ist der Beitrag von Steffen Seybold über den Piraten im Völkerrecht und außerhalb desselben gewidmet. Schließlich setzt sich Franz Gut mit dem Fall eines versuchten „Mordbrands“ und dessen Folgen auseinander.

Die recht große thematische Breite der Aufsätze offenbart erneut den (rechts-) kulturgeschichtlichen Reichtum, dessen Erschließung und Darstellung sich SIGNA IVRIS angenommen hat. Möge dieser Umstand viele weitere potentielle Autoren zur Mitarbeit animieren!

Graz/Halle an der Saale/Zumikon, im Januar 2011

Die Herausgeber



 

INHALTSVERZEICHNIS

Vorwort

Klaus-Peter Schroeder
„Rechtliche Volkskunde“ an der Universität Heidelberg während der Weimarer Republik
und im Dritten Reich

Clausdieter Schott
Der heilige Ivo Hélory als Patron derJuristenfakultät Freiburg im Breisgau

Mathias Schmoeckel
Peter Paul Rubens’ „Felicità della sua Regenza“ (1625):
Eine Staatslehre zwischen Gelehrtenrepublik und Absolutismus

Herbert Schempf
Patrona Causarum Desperatarum. Rechtshistorische Anmerkungen zu einem Legendenbild

Wilhelm Brauneder
Monarchische Symbole republikanischer Staaten?

Hans-Peter Schifferle
„Nachwähr“, „Viehwährschaft“ und verwandte Garantien.
Rechtsgeschichtliche Aspekte einer Wortfamilie im Schweizerischen Idiotikon

Steffen Seybold
Der Pirat im Völkerrecht und außerhalb.
Zur Rechtsgeschichte des Piraten und des Begriffs Piraterie

Franz Gut
Ein später Fall eines versuchten »Mordbrandes« und seine Folgen

Autorenverzeichnis

 

Herausgeber und Verlag wünschen Ihnen auch diesmal
eine interessante und spannende Lektüre.

 

Band 6: Sammelband

cover: SIGNA IVRIS – Band 6

 

Herausgeber:
Gernot Kocher | Heiner Lück |
Clausdieter Schott

Beiträge zur Rechtsikonographie,
Rechtsarchäologie und
Rechtlichen Volkskunde

Softcover, 217 Seiten
ISBN 978-3-941226-10-4
42,80 €

VORWORT

SIGNA IVRIS 6 präsentiert – wiederum getreu dem Untertitel – verschiedene Beiträge zur Rechtsikonographie, Rechtsarchäologie und Rechtlichen Volkskunde. Gegenstand der Betrachtungen sind die Ikonographie des ABGB (Barbara Dölemeyer), das Grabmal des Johannes Zemeke (alias Johannes Teutonicus) im Halberstädter Dom (Hans Fuhrmann), die Beziehungen von Bild vom Recht im Schwabenspiegel (Gernot Kocher), archäologische Überlegungen zur Rolle von Tieren im hochgerichtlichen Strafvollzug des Spätmittelalters und der Frühen Neuzeit (Sigmund Oehrl), die Pferdprobe gemäß Sachsenspiegel-Landrecht I 52 § 2 und der Oberlausitzer Vorritt als verwandtes Rechtssymbol (Hermann Freiherr von Salza und Lichtenau) sowie das Umhauen des Galgens als Ausdruck der Symbolik von Aggression und Protest (Clausdieter Schott).

Die kleine Auswahl von Beiträgen aus unterschiedlichen Epochen und räumlichen Strukturen belegt ein weiteres Mal, in welch hohem Maße interessante Quellen und Fragestellungen der in SIGNA IVRIS vereinten Disziplinen der Forschung (und natürlich auch der Phantasie) zur Verfügung stehen. Fortsetzungen und Erweiterungen sind vor diesem Hintergrund gut möglich und von den Herausgebern offenherzig gewünscht.

Graz/Halle an der Saale/Zumikon, im Juli 2010
Die Herausgeber

 

INHALTSVERZEICHNIS

Vorwort

Corrigenda zu SIGNA IURIS 5

Barbara Dölemeyer
Sichtbarmachen der Gesetzgebung: Zur Ikonographie des ABGB

Hans Fuhrmann
Das Grabmal für Johannes Zemeke im Halberstädter Dom und die Inschriften in seinem Umkreis

Gernot Kocher
Das Bild vom Recht im Schwabenspiegel

Sigmund Oehrl
Archäologische Überlegungen zur Rolle von Tieren im hochgerichtlichen Strafvollzug des Spätmittelalters und der Frühen Neuzeit

Hermann Freiherr von Salza und Lichtenau
Die Pferdprobe gemäß Sachsenspiegel-Landrecht I 52 § 2 und ein verwandtes Rechtssymbol: der Oberlausitzer Vorritt

Clausdieter Schott
Das Umhauen des Galgens – Zur Symbolik von Aggression und Protest

Autorenverzeichnis

 

Herausgeber und Verlag wünschen Ihnen wieder eine interessante und spannende Lektüre.

 

Band 5: Sammelband

cover: SIGNA IVRIS – Band 5

 

Herausgeber:
Gernot Kocher | Heiner Lück |
Clausdieter Schott

Beiträge zur Rechtsikonographie,
Rechtsarchäologie und
Rechtlichen Volkskunde

Softcover, 179 Seiten
ISBN 978-3-941226-09-8
39,80 €

VORWORT

Zwei Jahre nach der Gründung von SIGNA IVRIS kann nun Band 5 der Schriftenreihe vorgelegt werden. Der thematische und geographische Bogen ist wiederum weit gespannt. Vertreten sind Beiträge zu Karl Frölich (1877-1953), dem Mitbegründer einer methodisch fundierten Rechtsarchäologie und Rechtlichen Volkskunde im 20. Jh. (Lars Esterhaus), Grabhügeln als Grenzzeichen (Wernfried Fieber/Reinhard Schmitt), polnischen Woiwodschaftswappen (Andrzej Gulczynski), Aspekten des Meineids (Hiram Kümper), einer Marienkrönung auf dem Epitaph für den namhaften Wittenberger Juristen Henning Göde (†1521) (Heiner Lück), Strafrechtsgeschichte der Innerschweiz im 19. und 20. Jh. (Michele Luminati), Schabemale (Rillen und Näpfchen) als Ausdruck von Volksmedizin und Aberglaube (Peter Schels) sowie zur triumphierenden Judith in ihren Wandlungen (Herbert Schempf). Damit sind die im Untertitel unserer Schriftenreihe genannten Disziplinen wiederum gut und ausgewogen abgedeckt.

Möge auch dieser Band eine breite interessierte Leserschar finden.

Graz/Halle an der Saale/Zumikon, im März 2010 Die Herausgeber

 

INHALTSVERZEICHNIS

Gernot Kocher | Heiner Lück | Clausdieter Schott
Vorwort

Lars Esterhaus
Karl Frölich und die „rechtliche Volkskunde“?
Eine werkbiografisch orientierte Anfrage

Wernfried Fieber/Reinhard Schmitt
Grabhügel als Landmarken. Zur Fixierung von Gemarkungsgrenzen

Andrzej Gulczynski
Visualisierung von Rechtstradition auf den polnischen Woiwodschaftswappen

Hiram Kümper
Anima mea in manibus meis semper (Ps. 119, 109).
Zwei Findlinge über den Meineid

Heiner Lück
Eine Marienkrönung für den Monarchen des Rechts.
Das Epitaph für den Juristen Henning Göde in der Wittenberger Schlosskirche

Michele Luminati
Strafrechtsgeschichte(n) der Innerschweiz im 19.–20. Jahrhundert zwischen Rückständigkeit und Fortschritt

Peter Schels
Schabemale auf Stein. Zeugnisse der Volksmedizin und/oder des Aberglaubens?

Herbert Schempf
Juditha triumphans oder: über wen triumphiert Judith eigentlich?
Wandlungen eines christlichen Legendenbildes

 

Band 4: Lück/Reichert – Das Eike-von-Repgow-Dorf Reppichau zwischen 1159 und 2009

cover: SIGNA IVRIS – Band 4

 

Herausgeber:
Heiner Lück | Erich Reichert

Das Eike-von-Repgow-Dorf Reppichau zwischen 1159 und 2009

Geschichte und Geschichten
anlässlich des 850. Ortsjubiläums und
des Jubiläums der 800. urkundlichen Ersterwähnung Eikes von Repgow

Softcover, 83 Seiten
ISBN 978-3-941226-06-7
9,80 €

INHALTSVERZEICHNIS

Rainer Robra
Vorwort

Heiner Lück
»… in ripechove … anno m. c. l. viiii …«.
Edition und Übersetzung der Urkunde von 1159

Inge Bily
Reppichau – Herkunftsname des Verfassers des Sachsenspiegels /
Mettine – Name der Gerichtsstätte bei Zörbig

Heiner Lück
Reppichau, Eike von Repgow und der Sachsenspiegel – Bausteine europäischer Rechtskultur

Jörn Weinert
Eike von Repgow und Aken

Erich Reichert
Erinnerungen an 1984: 825 Jahre Reppichau

Erich Reichert
Ein Dorf mit Zukunft: Kunstprojekt »Sachsenspiegel« – Förderverein »Eike von Repgow«

 

Band 3: Ostwaldt – Aequitas und Justitia

cover: SIGNA IVRIS – Band 3

 

Lars Ostwaldt

Aequitas und Justitia

Ihre Ikonographie in Antike und früherer Neuzeit

broschierte Ausgabe, 396 Seiten
ISBN 978-3-941226-05-0
88,00 €

— derzeit nicht lieferbar —

Zum inhalt

Die Arbeit befasst sich mit der Entwicklungsgeschichte der beiden Rechtspersonifikationen Aequitas und Justitia. Während die Gestalt der Justitia allerorten - in Kirchen, Gerichten, Rathäusern und auf Marktplätzen als Brunnenfigur - begegnet, ist Aequitas weithin unbekannt. Dabei war Aequitas das Vorbild für die heutige Gestalt der Justitia: In der Antike war die Waage ihr Attribut, das in der Folgezeit in Justitias Hände überging. Die Arbeit geht der Frage nach, wie es zu dem Attributwechsel kam und welche Folgen er für das Verhältnis zwischen Aequitas und Justitia hatte. Dazu werden die antiken Darstellungsweisen der beiden Rechtspersonifikationen mit denen aus der Frühen Neuzeit verglichen; einer Zeit, in der antike Kunst und Mythologie im Zuge der Renaissance zunehmend ins Blickfeld einer breiteren Öffentlichkeit gerieten. Dabei wird insbesondere untersucht, inwieweit die Künstler der Renaissance die antiken Göttinnen in ihren Darstellungen veränderten und ob sich durch diese Veränderungen auch die Symbolik der beiden Rechtspersonifikationen wandelte. Weiter versucht die Arbeit zu klären, warum Aequitas, deren Darstellung in der römischen Antike im Vordergrund gestanden hatte, in der Frühen Neuzeit nahezu völlig von der Bildfläche verschwand. Diesen Fragen wird anhand von frühneuzeitlichen Drucken nachgegangen, die im Gegensatz zu Justitia-Darstellungen auf Gemälden und in Form von Skulpturen noch weitgehend unerforscht sind.

Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass Aequitas in der Antike entgegen einer verbreiteten Lehrmeinung (noch) nicht die Billigkeit, sondern die ausgleichende Gerechtigkeit verkörperte. Die Symbolik kam vor allem durch die stets im Gleichgewicht befindliche Waage in ihren Händen zum Ausdruck. Justitia verkörperte demgegenüber eine Herrschertugend. Die Dominanz der Aequitas in der römischen Antike beruhte darauf, dass sie einen urrömischen Begriff personifizierte, während Justitia ein aus der griechischen Philosophie stammendes Übersetzungslehnwort verkörperte, das dem römischen Denken lange Zeit fremd blieb. In der Frühen Neuzeit erweiterten sich die Bedeutungen von Aequitas und Justitia. Aequitas verkörperte neben der Gleichheit und der ausgleichenden Gerechtigkeit nunmehr auch die Billigkeit. Die weitere Bedeutung schlug sich in dem neuen Attribut des Bleilotes nieder, das an eine Metapher in Aristoteles Nikomachischer Ethik anknüpft. Justitia, deren Gestalt sich gegenüber ihrem antiken Erscheinungsbild komplett wandelte, verkörperte in der Frühen Neuzeit neben einer Herrscher- und Richtertugend zunehmend die Institution der Justiz, ein Bedeutungswandel, der die Entstehung des frühmodernen Staates in der Frühen Neuzeit widerspiegelt. In Sälen und Fassaden von Gerichten fungierte Justitia fortan nicht mehr als Mahnbild für die Richter, sondern rechtfertigte das staatliche Gewaltmonopol. Auf diese Weise wurde Justitias Bild in die Öffentlichkeit getragen und erfreut sich bis heute einer ungebrochenen Popularität. Aequitas machte keine entsprechende Entwicklung durch. Auf frühneuzeitlichen Darstellungen erscheint sie selten alleine, sondern ist überwiegend auf Justitia bezogen, mit der sie häufig gemeinsam dargestellt wird. Dabei verkörpert sie das billige Recht, während Justitia das strenge Recht personifiziert. Letztlich wurde Aequitas Darstellung dadurch entbehrlich, dass sie nach dem Übergang ihres Markenzeichens, der Waage, in Justitias Hände in die Waage der Justitia hineingedeutet wurde. Auf diese Weise ging sie in der Gestalt der Justitia auf.

 

Band 2: Sammelband

cover: SIGNA IVRIS – Band 2

 

Herausgeber:
Gernot Kocher, Graz
Heiner Lück, Halle an der Saale
Clausdieter Schott, Zürich

Beiträge zur Rechtsikonographie,
Rechtsarchäologie und
Rechtlichen Volkskunde

Hardcover, 195 Seiten
ISBN 978-3-941226-01-2
39,80 €

VORWORT

Der offenkundige Bedarf an einer guten Publikationsmöglichkeit für rechtsarchäologische, rechtsikonographische und rechtsvolkskundliche Beiträge einerseits so-wie die Bereitschaft vieler kompetenter und fleißiger Autoren andererseits führten dazu, dass zeitgleich mit Band 1 der zweite Band von SIGNA IVRIS erscheinen kann.

Er enthält acht Beiträge, die einesteils auf Tagungen zurückgehen und anderenteils unabhängig davon entstanden sind.

Den Anfang macht Gernot Kocher mit seinem Aufsatz über den »Hals im Recht«. Es folgt eine interessante Vorstellung des Gartens als Gegenstand der Rechtlichen Volkskunde von Theodor Bühler. Der Beitrag von Andreas Deutsch, welcher sich ausführlich dem Salinengericht (»Haalgericht«) von Schwäbisch Hall widmet, hat seinen Ursprung in dem Vortrag, welchen der Verfasser auf der Internationalen Tagung für Rechtliche Volkskunde in Schwäbisch Hall (18.–20. Mai 2007) gehalten hat.

Dietlinde Munzel-Everling erörtert ausführlich die Rechtssymbolik in der Heidelberger Bilderhandschrift des Sachsenspiegels. Ihr Beitrag geht auf einen Vortrag der 10. Rechtsikonographie-Tagung in Maribor/Slowenien (21.–23. September 2007) zurück.

Steinsetzungen und Findlinge werden von Wernfried Fieber und Reinhard Schmitt vorgestellt – und zwar in deren Funktion als Grenzsteine mit Fallbeispielen aus Sachsen-Anhalt. Wilhelm Brauneder, dessen Beitrag ebenfalls aus einem Vortrag in Maribor 2007 hervorging, führt auf eindrucksvolle Weise vor, dass Spuren von Rechtssymbolik in einem solchen modernen Gesetz wie dem ABGB immerhin virulent sind. Sven Gerth beschäftigt sich mit dem rationalen Gehalt von Steinkreuz- und Kreuzsteinsagen mit Blick auf die Weistümer. Der Band schließt mit einer Studie von Heiner Lück über das Bildprogramm des Denkmals für den Schriftsteller Carl Leberecht Immermann (1796–1840) in Magdeburg, in deren Mittelpunkt die bildhafte Reflexion der westfälischen Feme im 18. und 19. Jahrhundert steht.

Es bleibt zu hoffen, dass auch dieser Band seine interessierten Leser und konstruktiven Kritiker finden wird.

 

INHALTSVERZEICHNIS

Gernot Kocher | Heiner Lück | Clausdieter Schott
Vorwort

Gernot Kocher
Der Hals im Recht ...

Theodor Bühler
Der Garten als Gegenstand der rechtlichen Volkskunde ...

Andreas Deutsch
Von ungestümen Injurien und heimlicher Salzschäufelei.
Prozesse vor dem »Haalgericht«, dem Salinengericht von Schwäbisch Hall ...

Dietlinde Munzel-Everling
Die Verwendung von Rechtssymbolen in der Heidelberger Bilderhandschrift des Sachsenspiegels ...

Wernfried Fieber/Reinhard Schmitt
Steinsetzungen und Findlinge als Grenzsteine Fallbeispiele aus Sachsen-Anhalt ...

Wilhelm Brauneder
Rechtssymbolik im ABGB ...

Sven Gerth
Rechtsdenkmal und Weistum nur ein sagenhafter Bezug? ...

Heiner Lück
Die westfälische Feme im Bildprogramm des Immermann-Brunnens in Magdeburg

 

Band 1: Sammelband

cover: SIGNA IVRIS – Band 1

 

Herausgeber:
Gernot Kocher, Graz
Heiner Lück, Halle an der Saale
Clausdieter Schott, Zürich

Beiträge zur Rechtsikonographie,
Rechtsarchäologie und
Rechtlichen Volkskunde

Softcover, 182 Seiten
ISBN 978-3-941226-00-5
39,80 €

VORWORT

Der erste Band von SIGNA IVRIS vereinigt Beiträge unterschiedlicher Provenienz. Mehrheitlich gehen sie auf die 9. Internationale Rechtsikonographie-Tagung in Lutherstadt Wittenberg (15.–18. Juni 2005) zurück. Michael Wiemers hielt damals den öffentlichen Abendvortrag über Lucas Cranachs d. Ä. berühmte Zehn-Gebote-Tafel. Sein Aufsatz steht daher an der Spitze. In Wittenberg referierte auch Stephan Altensleben, welcher auf Inschriften als spannende Quellengruppe der Rechtsarchäologie aufmerksam machte und nun seinen Beitrag in Schriftform präsentiert. Theodor Bühler sprach auf der Wittenberger Tagung zu den Handfesten in schweizerischen Bilderchroniken, Herbert Schempf über Paul Trogers Bildtafeln für das Salzburger Rathaus im europäischen Kontext, Reinhard Selinger über den Strafvollzug in spätantiker und frühchristlicher Kunst sowie Michaela Staudigl über das Geld in römischen Alltagszenen. Alle genannten Beiträge kommen hier nun endlich zum verdienten Druck.

Ergänzt wird dieser Tagungsblock durch aktuelle Forschungsergebnisse und Bestandsaufnahmen auf dem Gebiet der Rechtsarchäologie, vornehmlich aus Mitteldeutschland. Wernfried Fieber und Reinhard Schmitt stellen das Phänomen »Heiße Steine« (mit Katalog) vor, während Heiner Lück versucht, sich dem komplexen Gegenstand »Der Galgen als Strafvollzugswerkzeug und Rechtssymbol« anzunähern. Dabei werden auch zwei bemerkenswerte Reste von gemauerten Galgensäulen in Sachsen-Anhalt vorgestellt.

Den Band beschließen drei Stellungnahmen (Klaus Röhl, Herbert Schempf, Theodor Bühler) zu der Frage, wie sich das englische »Popular Legal Culture« zu analogen Begriffen in der französischen und deutschen Fachsprache verhält.

Durch die bewusst angestrebte Vielfalt hoffen die Herausgeber, auch inhaltlich an die von Louis Carlen viele Jahre betreute Reihe »Forschungen zur Rechtsarchäologie und Rechtlichen Volkskunde« anknüpfen zu können.

Graz/Halle an der Saale/Zürich, im September 2008 Die Herausgeber

 

INHALTSVERZEICHNIS

Vorwort

Michael Wiemers
Cranach und das Recht im Bild – Anmerkungen zur Wittenberger Zehn-Gebote-Tafel

Stephan Altensleben
Vergessene Botschaften – Über spätmittelalterliche und frühneuzeitliche Inschriften zur Herrschafts- und Rechtskultur

Theodor Bühler
Die sogenannte Handfeste in schweizerischen Bilderchroniken

Herbert Schempf
Paul Trogers Bildtafeln für das Salzburger Rathaus im europäischen Kontext

Reinhard Selinger
Der Strafvollzug in spätantiker und frühchristlicher Kunst

Michaela Staudigl
Das Geld in römischen Alltagsszenen

Wernfried Fieber/Reinhard Schmitt
»Heiße Steine« in Mitteldeutschland eine Problemanzeige

Heiner Lück
Der Galgen als Strafvollstreckungswerkzeug und Rechtssymbol. Mit einer Vorstellung zweier Galgensäulen in Sachsen-Anhalt

Klaus F. Röhl
Wie übersetzt man »Popular Legal Culture«?

Herbert Schempf
Volksrecht Rechtliche Volkskunde Rechtsethnologie

Theodor Bühler
Folklore juridique Rechtliche Volkskunde